In-situ-Beprobung gemäß DIN 19698-6

Oft ist eine Haufwerksbildung auf der Baustelle aus örtlichen oder logistischen Gründen nicht
verhältnismäßig – insbesondere im engen städtischen Bereich. Es wäre daher wünschenswert, den voraussichtlich anfallenden Aushub im Vorfeld der Baugrubenaushebung zu beproben. Einer solchen in-situ-Beprobung stehen jedoch oft die strengen Anforderungen einer abfallcharakterisierenden Probenahme entgegen.
Die DIN 19698-6 bietet sich hier als gangbare Lösung an, da sie die Vorteile der Haufwerksbeprobung nach LAGA PN 98 / DIN 19698-1 mit denen einer in-situ-Beprobung auf der Baustelle kombiniert. Durch die voraussichtliche Aufnahme der DIN 19698-6 in die Ersatzbaustoffverordnung wird für die in-situ-Beprobung zudem ein rechtlicher Kontext geschaffen, der Vertrauen schafft.

Ab sofort biete ich Ihnen die in-situ-Beprobung gemäß DIN 19698-6 an. Gern unterstütze ich Sie bei der Planung und Durchführung Ihres Deklarationsvorhabens vor Ort!

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