Asbest LAGA M 23

Überarbeitete LAGA M 23 in Schleswig-Holstein erlassen / Nachweis der Asbestfreiheit gem. VDI 3876

Überarbeitete LAGA M 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein hat mit dem Aktenzeichen V 356 – 172030/2024 die Einführung der überarbeiteten LAGA-Mitteilung 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ beschlossen. Die überarbeitete LAGA M 23 vom Stand 11/2022 löst damit die in Schleswig-Holstein zuvor erlassene Version vom Stand 12/2015 ab. Die aktuelle LAGA M 23 kann auf der Internetseite der LAGA unter https://www.laga-online.de/Publikationen-50-Mitteilungen.html heruntergeladen werden. Der Einführungserlass kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VVSH-VVSH000009529

Bei der Anwendung der neuen LAGA M 23 sind landesspezifische Abweichungen zu berücksichtigen.

  1. Ausnahme vom Beseitigungsgebot bei gering asbesthaltigen Abfällen (< 0,1 M.-% Asbest)
  2. Kleinmengenregelung für mineralische Bau- und Abbruchabfälle (bis zu 10 m³) aus Baumaßnahmen, bei welchen keine Vorerkundung, Asbestsanierung oder bauseitige Untersuchung auf Asbestgehalt durchgeführt wurden

Für die unter 2. aufgeführten Regelungen besteht für betroffene Anlagen eine Übergangsfrist bis spätestens 31.03.2025.

Analytischer Nachweis der Asbestfreiheit

Um bei den genannten Kleinmengen den Nachweis der Asbestfreiheit zu erbringen und eine Verwertung in Aufbereitungsanlagen zu ermöglichen (ErsatzbaustoffV zu berücksichtigen!), müssen Untersuchungen auf Asbestfreiheit nach den Vorgaben des Kapitels 5.1.3 der LAGA M 23 vorgenommen werden.

Das Kapitels 5.1.3 der LAGA M 23 fordert hierbei eine Probenahme mineralischer Haufwerke gem. LAGA PN 98 (bzw. DIN 19698) und eine nachgeschaltete Untersuchung auf Asbest gem. VDI 3876. Der Nachweis der Asbestfreiheit erfolgt, soweit der Beurteilungswert von 0,010 M.-% Asbest im mineralischen Abfall unterschritten wird.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Probenahme mineralischer Abfälle gem. LAGA M 23 i.V. mit der LAGA PN 98 und der VDI 3876 – nehmen Sie mit mir Kontakt auf!

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