Seit dem 01.08.2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten. Die sich hierdurch ergebenden rechtlichen Änderungen stellen insbesondere mittelständische Entsorger, die mineralische Aufbereitungsanlagen betreiben, vor Herausforderungen.
Viele stellen sich die Fragen: Wie komme ich zum Eignungsnachweis? Erfülle ich die Anforderungen der Betriebsbeurteilung durch die Überwachungsstelle? Was ist bei der Inverkehrbringung meiner mineralischen Ersatzbaustoffe zu beachten? Welche Regelungen trifft die Ersatzbaustoffverordnung hinsichtlich der Materialarten Asphalt und Boden? Lässt sich der Dokumentationsaufwand durch smarte EDV-Lösungen reduzieren?…
Gern helfe ich Ihnen bei der Beantwortung dieser und anderer Fragen und begleite Sie bei Ihrem Weg zur Etablierung einer effektiven Güteüberwachung – ob als externer WPK-Beauftragter, der Sie bei der Erstellung eines WPK-Handbuches, dessen stetige Fortschreibung und der Kontrolle Ihrer Dokumentation unterstützt oder als fachkundiger und von einer Untersuchungsstelle eingewiesener Probenehmer im Rahmen der WPK-Probenahme.
Um sicher zu stellen, dass die Ausgangsstoffe für Ihre güteüberwachten mineralischen Ersatzbaustoffe den Qualitätsanforderungen der Ersatzbaustoffverordnung entsprechen, sind oft Voruntersuchungen beim Erzeuger erforderlich. Gern begutachte ich mineralische Abfälle am Entstehungsort, damit bei der Annahmekontrolle in Ihrer Aufbereitungsanlage kein böses Erwachen und unnötiger Mehraufwand droht. Hier bieten sich die Probenahmen nach DIN 19698-5 für die in-situ-Beprobung von Böden oder die LAGA PN98 für die Haufwerksbeprobung an. Der Untersuchungsumfang wird hierbei materialspezifisch auf Grundlage der Anlage 1 der Ersatzbaustoffverordnung und in Rücksprache mit der Aufbereitungsanlage festgelegt.