Wer erstellt Ersatzbaustoffe gem. EBV in Schleswig-Holstein?

Wo erfahre ich, wer in Schleswig-Holstein welche Ersatzbaustoffe in Verkehr bringen darf?

Am 01.08.2023 ist die ErsatzbaustoffV (EBV) in Kraft getreten – und es hat sich etwas getan. Immer mehr Unternehmen in Schleswig-Holstein haben inzwischen Eignungsnachweise (EgN) für ihre Ersatzbaustoffe und erfüllen damit die rechtlichen Voraussetzungen, Ersatzbaustoffe an potentielle Verwender abgeben zu dürfen.

Die zuständige Behörde für die stationären Anlagen ist in Schleswig-Holstein das Landesamt für Umwelt (LfU) in Flintbek. Das LfU führt eine gemeinsame Liste über alle gem. EBV güteüberwachten Betriebe im nördlichsten Bundesland. Die Liste soll regelmäßig aktualisiert werden und ist öffentlich einsehbar.

Link zur Liste:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/A/abfallwirtschaft/Downloads/Liste_ErsatzbaustoffV.html?nn=431fdb36-805f-4434-92f8-b9c9dc33e097

Neben den Betreibern der Anlagen finden sich hier alle Standorte, die ausführenden Überwachungsstellen, die Bezeichnungen der Ersatzbaustoffe sowie Angaben zum EgN. Wer in Schleswig-Holstein für sein Projekt umweltfreundliche Ersatzbaustoffe sucht, wird hier regional fündig. Weitere Betriebe dürften in Kürze folgen – es lohnt sich also, hin und wieder einen Blick in die Liste zu werfen!

Sie finden sich nicht auf der Liste, möchten aber ebenfalls gern Ersatzbaustoffe in Verkehr bringen? Kontaktieren Sie mich – ich unterstütze Sie zuverlässig auf dem Weg zu Ihren güteüberwachten Ersatzbaustoffen!

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